Zugangsbedingungen und Auflagen
Für die Benutzung der Archivbestände kann man sich an die Archivarin wenden. Grundsätzlich ist die Benützung der Archivbestände zu Forschungszwecken problemlos möglich und auch erwünscht. Ausnahmen bilden Dokumente, die speziellen Schtuzfristen unterliegen.